Die Informations- und Diskussionsplattform zur neuen JVA in Rottweil am Esch


icon-05➜  Architektenwettbewerb: Damit die JVA zum Standort passt!

Die Landesregierung weiß, dass viele Bürgerinnen und Bürger das Neckartal und die angrenzenden Höhen als Naherholungsgebiet schätzen. Bei einem „Ja“ zum Standort „Esch“ am 20. September 2015 hat Justizminister Rainer Stickelberger deshalb einen Architektenwettbewerb angekündigt: „Moderner, zukunftsorientierter Strafvollzug
heißt auch, die Bedürfnisse der Anwohnerinnen und Anwohner ebenso im Blick zu behalten wie die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Architektenwettbewerb darf sich deshalb nicht auf die architektonische Gestaltung moderner, sicherer JVA-Gebäude beschränken, sondern muss die Einbettung des neuen Gefängnisses in die Umgebung umfassen. Das ist mir gerade am Stand- ort ‚Esch‘ ein besonderes Anliegen. Dessen Bedeutung als Naherholungsgebiet in der Nähe wertvoller Schutzgebiete gilt es zu respektieren und zu stärken.“

➜ Welche Fläche wird für eine JVA benötigt und was wird sie kosten?

Für den Bau einer Justizvollzugsanstalt mit 400 Haftplätzen werden ca. zwölf Hektar benötigt. Neben Unterbringungsgebäuden werden Arbeitsbetriebe, Räumlichkeiten für Bildung, Sport und Freizeit, Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie ein Verwaltungstrakt entstehen. Bei 400 Haftplätzen ergeben sich geschätzte Gesamtbaukosten in einer Größenordnung von ca. 80 Millionen Euro.

➜ Wie sind die Auswirkungen aufgrund von Lärm und Licht?

Gering. Die Beleuchtung einer JVA entspricht einer üblichen Straßenbeleuchtung. Die Lärmentwicklung innerhalb einer JVA ist vergleichbar mit einem kleinen Gewerbegebiet mit Handwerksbetrieben.

➜  Landschaftsverträglichkeit: Die Stadt und die Bürger bestimmen mit!

Die Stadtverwaltung wird ihre Planungshoheit voll ausschöpfen und für den Architektenwettbewerb Vorgaben machen, die im künftigen Bebauungsplan verbindlich zu verankern sind, wie zum Beispiel:

  • Verträgliche Einbindung der geplanten Baukörper in die Landschaft
  • Berücksichtigung der Sichtbezüge bei der Festlegung zulässiger Gebäudehöhen
  • Keine Eingriffe in die angrenzenden Naturschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete
  • sowie Erhalt geschützter Biotopflächen
  • Eingrünung der geplanten Anlagen, Festsetzung von Dachbegrünungen

Auch nach einem „Ja“ beim Bürgerentscheid wird es verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung (Entscheidungen des Gemeinderats, Bürgerversammlungen, Workshops) geben, damit die Anliegen der Bürgerschaft in die weiteren Planungen einfließen können.

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