Die Informations- und Diskussionsplattform zur neuen JVA in Rottweil am Esch


So funktioniert der Bürgerentscheid

Hier gibt es mehr Informationen über Auswirkung der Wahl mit dem Stimmzettel…

Stimmzettel
So sieht der amtliche Stimmzettel für den Bürgerentscheid am 20.9.2015 aus

 

Der Gemeinderat hat am 22. Juli 2015 einstimmig beschlossen, dass am Sonntag, 20. September 2015, ein Bürgerentscheid über den Bau einer JVA in Rottweil im Ge- wann „Esch“ stattfindet.

Gesetzesgrundlagen:

  • § 21Gemeindeordnung Baden- Württemberg
  • § 41Kommunalwahlgesetz

➜ Wer darf abstimmen?

Es gelten dieselben Regelungen wie für die Gemeinderats- und Oberbürgermeisterwahlen:

  • Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit oder eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
  • die das 16.Lebensjahr vollendet haben
  • und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Rottweil leben.

➜ Gibt es die Möglichkeit der Briefwahl?

Ja, wer die Briefwahl nutzen möchte, muss spätestens bis Freitag, 18. September 2015, 18.00 Uhr den Briefwahlantrag stellen. Die Stimmunterlagen müssen spätestens am Abstimmungstag, also am Sonntag, 20. September 2015, um 18.00 Uhr, im Rathaus eingegangen sein.

➜ Wie wird die Abstimmung entschieden?

Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet (mehr als 50% der Stimmen) Gleichzeitig muss diese Mehrheit jedoch mindestens 25% (Abstimmungsquorum) der Abstimmungsberechtigten entsprechen, um rechtsgültig zu sein (§ 21 Absatz 3 Gemeindeordnung) Erreichen weder die Ja- noch die Nein-Stimmen das Abstimmungsquorum, ist der Bürgerentscheid ungültig und die Entscheidung fällt an den Gemeinderat zurück.

➜ Was bedeutet das in Rottweil?

Von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Rottweil sind derzeit 19.733 Personen abstimmungsberechtigt. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss also mindestens 4.933 Stimmen (Abstimmungsquorum von 25 %) erreichen, damit der Bürgerentscheid gültig ist.

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats. Erreicht der Bürgerentschied das Abstimmungsquorum, sind Oberbürgermeister und Gemeinderat für drei Jahre an den Beschluss gebunden.

 

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