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Stellungnahme von Herrn Dr. Dietmar Foth

Dr. Dietmar Foth
Dr. Dietmar Foth

Für mich ist klar: Das neue Großgefängnis muss in Rottweil gebaut werden. Bei der Entscheidung zwischen den beiden noch zur Auswahl bestehenden Städten sprechen alle zulässigen Argumente für den Standort Rottweil. Der Neubau hier stärkt den Justizstandort Rottweil. Das ist mir wichtig.

Rottweil ist ein Gerichtsstandort mit herausragender Tradition. Es ist Standort einer Justizvollzugsanstalt seit über 150 Jahren. Das Gefängnis, zudem fast mitten in der Stadt gelegen, ist von der Bevölkerung immer akzeptiert worden. Ängste und Sorgen oder gar Proteste gab es – zurecht – wegen der Vollzugsanstalt nie.

Das Großgefängnis dient dem Strafvollzug. Um dessen Ziele erreichen zu können, ist eine heimatnahe Unterbringung notwendig. Die soziale Anbindung der Gefangenen, der erwünschte Besuch durch Angehörige, kann im entfernten Meßstetten nicht gewährleistet werden. Der Bedarf liegt im Süden des Landes. Deshalb liegt Rottweil auch mitten im Suchdreieck, Meßstetten abseits. Für Strafgerichtsverhandlungen sind ständig Transporte der Gefangenen insbesondere zu den Landgerichten Rottweil, Hechingen, Konstanz und Waldshut-Tiengen erforderlich. Um diese Verhandlungen effizient terminieren und durchführen zu können, bedarf es möglichst kurzer und schneller Transportwege, auch das Vollzugspersonal darf nicht durch vermeidbare Transportzeiten unnötig gebunden werden. Kurze Transportwege schonen zudem die Umwelt und sparen Geld. Die Gründe des Vollzugs und der Justiz müssen den Ausschlag geben, strukturpolitische Überlegungen haben bei der Entscheidung nichts zu suchen.

Ich bin auch überzeugt, dass es der Stadt Rottweil und dem Land gelingen wird, im Gebiet Esch möglichst umweltschonend den Gefängnisneubau zu errichten. Ganz sicher wird weiterhin eine Nutzung als Naherholungsgebiet ohne nachhaltige Beeinträchtigung möglich sein.

Dr. Dietmar Foth
Präsident des Landgerichts

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