Die Informations- und Diskussionsplattform zur neuen JVA in Rottweil am Esch


➜ Naherholung: Unterm Strich steht ein klares Plus!

Der JVA-Standort „Esch“ selbst befindet sich nicht im Naturschutzgebiet „Neckarburg“ und grenzt auch nicht direkt daran an. Von der Neckarburg selbst ist der Standort mehr als einen Kilometer weit entfernt. Das Neckartal und die darum liegenden Anhöhen nördlich von Rottweil stellen jedoch in ihrer Gesamtheit ein wichtiges Naherholungsgebiet dar. Deshalb wollen wir bei einer Ansiedlung der JVA in Rottweils Norden das angrenzende Naherholungsgebiet aufwerten:

Wir ergänzen den Rahmenplan „Grünentwicklung & Naherholung“ über das Stadtgebiet Rottweils hinaus. Mit der geplanten Verlegung des bestehenden touristisch bedeutsamen Neckartalradweges soll eine naturerlebnisreiche Wegeverbindung für Wanderer und Radfahrer entlang des Neckars entstehen. Ergänzend hierzu könnte eine gemarkungsübergreifende Gesamtkonzeption entwickelt werden, die Dietingen und Villingendorf besser an den Naherholungsraum anbindet.

Die Maßnahmen im Überblick:

  • Lückenschluss Neckartalradweg zwischen Neckarburg und Rottweil und damit Stärkung des sanften Tourismus
  • Aufwertung der grünen Spange des Neckartals angefangen von den Stadtgräben der historischen Innenstadt über die ehemalige Pulverfabrik bis hin zum Naherholungsgebiet bei der „Neckarburg“
  • Entwicklung eines interkommunalen Wanderwegenetzes
  • Ausschilderung des Naherholungsgebiets mit Infotafeln zur geschützten Flora und Fauna im Neckartal
Rahmenplan Grünentwicklung & Naherholung der Stadt Rottweil
Rahmenplan Grünentwicklung & Naherholung der Stadt Rottweil

 

➜  Landschaftsversträglichkeit: Die Stadt und die Bürger bestimmen mit!

Die Stadtverwaltung wird ihre Planungshoheit voll ausschöpfen und für den Architektenwettbewerb Vorgaben machen, die im künftigen Bebauungsplan verbindlich zu verankern sind, wie zum Beispiel:

  • Verträgliche Einbindung der geplanten Baukörper in die Landschaft
  • Berücksichtigung der Sichtbezüge bei der Festlegung zulässiger Gebäudehöhen
  • Keine Eingriffe in die angrenzenden Naturschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete
  • sowie Erhalt geschützter Biotopflächen
  • Eingrünung der geplanten Anlagen, Festsetzung von Dachbegrünung

Auch nach einem „Ja“ beim Bürgerentscheid wird es verschiedene Formen der Bürgerbeteiligung (Entscheidungen des Gemeinderats, Bürgerversammlung, Workshops) geben, damit die Anliegen der Bürgerschaft in die weiteren Planungen einfließen können.

➜ Ausgleichsmaßnahmen: Die Tier- und Pflanzenwelt wird geachtet!

Die Landesregierung hat die möglichen Auswirkungen auf die Tierwelt bereits von Experten untersuchen lassen. In einem Fachgutachten heißt es: „Durch das Vorhaben werden keine naturschutzfachlich hochwertigen Lebensräume in Anspruch genommen. Der Eingriff in die Ackerflächen und den Waldrand ist kompensierbar.“ Dazu können laut Gutachten beispielsweise folgende Maßnahmen beitragen:

  • Eingrünen mit Heckenpflanzungen
  • Aufhängen von Nistkästen und Fledermaushölen
  • Reduktion der Beleuchtung auf das notwendige Minimum (z. B. LED-Technik)

Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens werden gegebenenfalls weitere Gutachten die Auswirkungen auf die Natur untersuchen. Wo gefordert, wird die Stadt Ausgleichsmaßnahmen vorschreiben. So profitiert die Natur an anderer Stelle, etwa im benachbarten Neckartal.

Das Gutachten können Sie hier nachlesen: www.beteiligungsportal-bw.de/jva-neubau

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