Rottweil – Garant für Sicherheit im ländlichen Raum
Wer sicher leben will, weiß gern Polizei und Gerichte in seiner Nähe. Als Standort der Kriminalpolizeidirektion, des Amts- und Landgerichts sowie der Staatsanwaltschaft aber eben auch der Justizvollzugsanstalt ist Rottweil ein verlässlicher Garant für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum. In Rottweil funktioniert das Zusammenspiel von Ermittlung, Rechtsprechung und Strafvollzug – auch und gerade wegen der kurzen Wege zwischen den Einrichtungen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Der Neubau der JVA auf der eigenen Gemarkung stärkt den Justiz- und Polizeistandort Rottweil als Ganzes und trägt so langfristig dazu bei, dass wir keine Verlagerung der Gerichte oder der Polizei befürchten müssen.
Fragen zur Sicherheit der neuen JVA Rottweil:
Das Land hat im Beteiligungsportal wichtige Aspekte zur Sicherheit einer JVA zusammengefasst, die wir hier wiedergeben:
Manche machen sich Sorgen wegen einer möglicherweise steigenden Kriminalität im Ort, falls eine JVA käme. Wie sind die Erfahrungen aus anderen JVAs im Land? Häufige Fragen zum Thema Sicherheit und Drogen in Justizvollzugsanstalten werden hier beantwortet.
Wie sind die Erfahrungen aus anderen JVAs bezüglich steigender Kriminalität?
„Klagen oder Beschwerden von Standortgemeinden sind nicht bekannt. Das Land verfügt bekanntlich über zahlreiche Vollzugseinrichtungen an verschiedensten Orten. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass eine Beschaffungskriminalität oder das Entstehen eines „Drogenumschlagsplatzes“ am Standort einer Vollzugseinrichtung nicht zu befürchten sind. Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für Offenburg beispielsweise belegt, dass dort die Anzahl der begangenen Straftaten seit Eröffnung der Anstalt im Jahre 2009 nicht gestiegen ist.“
Werden Drogen für das Gefängnis und die Gemeinde zum Problem?
„Richtig ist, dass eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Insassen abhängig von Betäubungsmitteln ist. In vielen Fällen ist die Sucht auch der Grund für die Inhaftierung. Allerdings wirkt sich diese Tatsache nicht auf die allgemeine Sicherheitslage und die Entwicklung der Drogen- und der Beschaffungskriminalität in den Standortgemeinden aus. Alle Beschäftigten im Justizvollzug unternehmen größte Anstrengungen, um das Einschmuggeln von Drogen in geschlossene Einrichtungen zu verhindern. Im Sinne eines humanen und menschenwürdigen Justizvollzugs sind bei Kontrollmöglichkeiten allerdings gesetzliche Grenzen gesetzt. So können beispielsweise Besucher nur bei Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts mit Entkleiden durchsucht werden, so dass das Einschmuggeln von Drogen, beispielsweise in Körperöffnungen, nicht gänzlich zu verhindern ist.“
Welche Sicherheitsvorkehrungen würden getroffen werden?
„In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von verbrieften Sicherheitsstandards, die selbstverständlich auch beim Bau (u. a. bei der Gestaltung der Hafträume, der Außensicherung, der elektronischen Sicherungssysteme) und dem Betrieb der Anstalt (u. a. Ausbildung und Fortbildung des Personals) eingehalten werden. Ein spezielles Sicherheitskonzept für die neu zu errichtende Anstalt ist nicht geplant. Die Errichtung neuer Justizvollzugsanstalten ist nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht unmittelbar mit Auswirkungen auf die Sicherheitslage in der Gemeinde mit dort angesiedelten Vollzugseinrichtungen oder auch benachbarten Gemeinden verbunden.“
Probleme beim aktuellen Gefängnis in Rottweil, die durch die neue JVA gelöst werden können:
In den bestehenden Gefängnissen im Raum Rottweil wurde in der Vergangenheit viel in die baulich – technische, organisatorische und soziale Sicherheit investiert. In den letzten 5 Jahren kam es daher lediglich zu einem einzigen Ausbruch zweier Gefangener aus der Justizvollzugsanstalt Rottweil.
Eine Verbesserung der Sicherheit ist jedoch am alten Standort aus strukturellen Gründen baulich-technisch kaum mehr möglich.
Eine modern konzipierte Vollzugsanstalt auf einem ausreichend großen Gelände stellt einen weiteren Sicherheitsgewinn dar, der sowohl nach Außen durch komplett umlaufende Einfriedungen und Vorfeldflächen als auch nach Innen durch eine konsequentere Trennungsmöglichkeit verschiedener Gefangenengruppen Verbesserungen für Gefangene und Mitarbeiter erbringt.
Der jetzige bauliche Zuschnitt – die Vorderfront des Gebäudes ist gleichzeitig Teil der Außenmauer – begünstigt vor allem den unerwünschten Informationsaustausch mit Personen außerhalb der Anstalt. Gleichzeitig fehlen vor dem Gebäude ausreichende Freiflächen, was wiederum das Hineinwerfen unerlaubter Gegenstände begünstigt, seien es Drogen oder Mobiltelefone.
Als Konsequenz daraus müssen deshalb derzeit die Außenfenster in den Gefangenenbereichen verblendet und für entsprechende Kontrollen der Hofflächen mehr Personal aufgewandt werden, Maßnahmen die Gefangene und Mitarbeiter belasten und damit andere Zielsetzungen der Vollzugsanstalt eher behindern als fördern.
Quelle: Matthias Nagel, Anstaltsleiter der JVA Rottweil
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