Bürgerentscheid zum JVA-Standort „Esch“ am Sonntag
ROTTWEIL – Rund 19.800 Wählerinnen und Wähler sind am Sonntag in Rottweil zur Abstimmung darüber aufgerufen, ob im Gewann „Esch“ eine Justizvollzugsanstalt (JVA) des Landes Baden-Württemberg gebaut werden kann. Die Auszählung und Bekanntgabe des Ergebnisses kann man vor dem Alten Rathaus „live“ verfolgen.

„Bitte beteiligen Sie sich am Bürgerentscheid, er ist die direkteste Form unserer Demokratie. Jede Stimme ist wichtig und eine hohe Wahlbeteiligung hilft, dass wir alle am Ende mit dem Ergebnis gut leben können“, so Oberbürgermeister Ralf Broß.
Der Bürgerentscheid startet ab 8 Uhr in 27 Wahllokalen in Rottweil. Das jeweilige Wahllokal finden die Wählerinnen und Wähler auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die per Post an sie versandt wurde. Die Wahllokale schließen um 18 Uhr. Das städtische Wahlamt rechnet damit, dass die Auszählung der Stimmen gegen 19 Uhr abgeschlossen sein wird.
Die Auszählung können die Bürgerinnen und Bürger ab 18.15 live auf der Bühne vor dem Alten Rathaus verfolgen. Die Stadtverwaltung hat die Bühne vom Stadtfest stehen lassen und wird darauf eine Leinwand aufbauen. Außerdem werden die Ergebnisse der Wahlkreise und der Zwischenstand der Auszählung bis zum Endergebnis auch auf www.rottweil.de zu verfolgen sein.
Hier die wichtigsten Infos zum Bürgerentscheid im Überblick:
Abstimmungsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit oder eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die das 16.Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnung in Rottweil leben. Wer die Briefwahl nutzen möchte, muss spätestens bis Freitag, 18. September 2015, 18.00 Uhr den Briefwahlantrag stellen. Die Stimmunterlagen müssen spätestens am Abstimmungstag, also am Sonntag, 20. September 2015, um 18.00 Uhr, im Rathaus eingegangen sein.
Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet (mehr als 50 Prozent der Stimmen). Gleichzeitig muss laut Gemeindeordnung Baden-Württemberg diese Mehrheit mindestens 25 Prozent (Abstimmungsquorum) der Abstimmungsberechtigten entsprechen, um rechtsgültig zu sein. Erreichen weder die Ja- noch die Nein-Stimmen das Abstimmungsquorum, ist der Bürgerentscheid ungültig, die Entscheidung fällt dann an den Gemeinderat zurück. Von den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Rottweil sind aktuell 19.754 Personen abstimmungsberechtigt. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss also mindestens 4.939 Stimmen (Abstimmungsquorum von 25 Prozent) erreichen, damit der Bürgerentscheid gültig ist.
Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats. Oberbürgermeister und Gemeinderat sind dann für drei Jahre an den Beschluss gebunden.
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