Die Meinung von Kurt Schellenberg
Rottweil als Justizzentrum ohne Gefängnisstandort, das geht gar nicht.
Rottweil war immer ein Standort für die Gerichtbarkeit, dies geht schon mehr als 1000 Jahre zurück. Das Rottweiler Gefängnis mitten in der Stadt ist auch schon über 150 Jahre alt. Um den alten Bau zu ersetzen hat der Gemeinderat Mitte letzten Jahrhunderts eine entsprechende Fläche am Stallberg freigehalten und erschlossen. Und nun steht die Stadt Rottweil mit insgesamt vier angebotenen Standorten in Konkurrenz zu Meßstetten, welches weit weg von den zuständigen Gerichten liegt. Dies ist auch der Grund, warum Meßstetten ursprünglich nicht im Suchlauf des Landes war. Die vier dem Land angebotenen Standorte auf Gemarkung Rottweil sind zwischenzeitlich auf einen Standort reduziert.
Das Land hat geprüft und geprüft und sich für den Standort „Esch“ entschieden. Der der baut und bezahlt, nämlich das Land, kann dies allein festlegen. Den ursprünglich vorgesehenen Standort am Stallberg will das Land nicht, auch nicht das Bitzwäldle und den Hochwald, so dass wir uns mit dem Standort Esch abfinden müssen. Jeder der noch den Stallberg oder die beiden anderen Standorte vorschlägt, spricht sich automatisch gegen den Gefängnisstandort in Rottweil aus und diesen brauchen wir wegen der Wahrung und Stärkung des historischen Justizstandorts Rottweil, wegen der sozialverträglichen Weiterbeschäftigung von Bediensteten, wegen den Gefangenen und der Umwelt, durch kurze Wege zum zuständigen Gefängnisstandort Rottweil. Im abgelegenen Meßstetten müsste auch ganz neu gebaut werden auf nicht versiegeltem Gelände.
Prof. Dr.-Ing. Kurt Schellenberg
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