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Stadt Rottweil: Städtebaulicher Vertrag unterzeichnet

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Justizvollzugsanstalt Rottweil (JVA) stellt die Stadt Rottweil einen Bebauungsplan auf, der am 9. Dezember zur finalen Beschussfassung im Gemeinderat ansteht. Ergänzend werden durch einen Städtebaulichen Vertrag weitere Punkte zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Rottweil geregelt, unter anderem die landschaftsverträgliche Gestaltung der Anlage und Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Natur- und Artenschutzes.

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