Stellungnahme der Stadt Rottweil zur JVA-Standortentscheidung und zum Bürgerbegehren
Oberbürgermeister Ralf Broß begrüßt in einer ersten Stellungnahme den heutigen Beschluss der Landesregierung für einen Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) am Standort „Esch“ in Rottweil. Zugleich kündigt der OB an, dass Rottweil zügig über das von der Bürgerinitiative „Neckarburg ohne Gefängnis“ angestrebte Bürgerbegehren entscheiden werde. Ein Bürgerentscheid zum Standort „Esch“ ist am 20. September möglich, sofern der Gemeinderat in seiner morgigen Sitzung dem Terminvorschlag der Verwaltung folgt.
„Die Stadt Rottweil begrüßt die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg, den Standort Esch für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil vorzusehen“, so Oberbürgermeister Ralf Broß. „Ich danke dem Land Baden-Württemberg für das uns entgegen gebrachte Vertrauen.“ Die Stadtverwaltung und eine große Mehrheit im Gemeinderat setzen sich seit vielen Jahren für eine Ansiedlung des Neubaus auf Rottweiler Gemarkung ein. Rottweil ist ein traditionsreicher Gerichts- und Polizeistandort mit Land- und Amtsgericht, Staatsanwaltschaft sowie der Kriminalpolizeidirektion und der Justizvollzugsanstalt Rottweil. Die Stadt Rottweil hat im Rahmen einer breit angelegten Bürgerbeteiligung für den Standort „Esch“ geworben. So richtete die Stadt ein Informations- und Diskussionsportal im Internet unter www.jvarottweil.de ein und organisierte eine Bürgerversammlung sowie einen Runden Tisch mit Befürwortern wie Gegnern des Projekts.
„Viele Bürger in Rottweil wissen, dass die JVA ein wichtiger Baustein zur Sicherung unseres Justizstandortes ist. In Rottweil war nie das ,Ob‘, sondern lediglich das ,Wo‘ des Neubaus umstritten“, so OB Broß. „Mein Dank gilt dem Gemeinderat und allen Bürgerinnen und Bürger, die uns bei der Bewerbung unterstützt haben. Mit den Kritikern des Standortes Esch wollen wir auch weiterhin einen konstruktiven Dialog führen“, kündigt das Stadtoberhaupt an.
Das von der Bürgerinitiative (BI) „Neckarburg ohne Gefängnis“ angestrebte Bürgerbegehren ist nach einer Prüfung der eingereichten Unterschriften durch das Wahlamt der Stadt Rottweil zulässig. Die Zahl der erforderlichen Unterschriften liegt bei 1973 (10 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung), eingereicht wurden 2039 gültige Unterschriften. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, bereits in seiner morgigen Sitzung den Bürgerentscheid förmlich zu beschließen und das Datum auf den 20. September 2015 festzusetzen.
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